QS-Systemgebühren

IQ-Agrar erbringt im Rahmen der QS-Teilnahme für die angeschlossenen Betrieben folgende Dienstleistungen:

  • Anmeldung und Registrierung
  • Organisation der neutralen QS-Auditierung sowie die Zertifizierung nach QS-GAP und GLOBALG.A.P.
  • Bereitstellung der Auditergebnisse und Freischaltung des Betriebes im QS-System
  • Futtermittel- und Rückstandsanalytik sowie Untersuchung auf Quarantänekrankheiten
  • Quartalsbericht für das Salmonellen- und Antibiotikamonitoring und den Tiergesundheitsindex
  • Entrichtung von QS-Lizenzgebühren
  • Bereitstellung der jährlichen Eigenkontrollcheckliste
  • Informationen über Neuerungen und Änderungen im jeweiligem System/Produkt

Alle diese Dienstleistungen werden unabhängig von der Vermarktung bereitgestellt. Abrechnungszeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr. Änderungen in der Einstufung haben zum nächsten Abrechnungszeitpunkt eine geänderte Systemgebühr zur Folge.

Gebühren im Überblick

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Bereich Tierhaltung - Schwein und Rind
 Kosten je VVVOZahlung
Erst-Audit250,00 €einmalig
Fortlaufende Jahresgebühr  
QS-Standard I (Prüfung alle 3 Jahre)190,00 €jährlich
QS-Standard II (Prüfung alle 2 Jahre)230,00 €jährlich
QS-Standard III (Prüfung jährlich)270,00 €jährlich
  • Die Einstufung in den jeweiligen QS-Standard ist abhängig vom Ergebnis des QS-Audits.
  • Für Kombibetriebe mit mehreren Tierarten und Betriebe mit mehreren Betriebsstätten (VVVO-Nummern) wird für die zweite und jede weitere Tierart bzw. Betriebsstätte ein Rabatt von 50 %, bei identischen Auditterminen, auf die Systemgebühr für das Erst-Audit und die fortlaufenden Jahresgebühren gewährt.
  • Die fortlaufenden Jahresgebühren werden im Jahr nach dem Erstaudit erhoben.
  • Eine Kündigung der QS-Teilnahme ist jederzeit zu sofort oder unter Angabe eines Kündigungsdatums möglich. Bei Kündigungen, die bis zum 30.06. des laufenden Jahres in der Geschäftsstelle von IQ-Agrar eingehen und spätestens zum 01.07. wirksam werden, erfolgt keine Erhebung der Jahresgebühr. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss von Seiten des Kunden unterschrieben sein. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.
 Kosten je VVVOZahlung
QS-Antibiotikamonitoring  
Schwein10,00 €jährlich
Rind (verplfichtend für Rinder- und Kälbermast; inkl. Schlachtbefunddaten)35,00 €jährlich
Rind (freiwillige Teilnahme für Milchviehhaltung, Fresseraufzucht, Mutterkuhhaltung)35,00 €jährlich

Die Gebühr ist entgegen der Jahresgebühr nicht rabattfähig.

 Kosten je VVVOZahlung
Teilnahme Regionalfenster40,00 €jährlich

Die Gebühr ist entgegen der Jahresgebühr nicht rabattfähig.

Sonstige Kosten:

  • Findet (bei Futter-Selbstmischern) eine Futtermittelprobenahme und -analyse statt, fallen einmalig Kosten in Höhe von 120,00 € an.
  • Die ausschließliche Teilnahme am Salmonellenmonitoring ohne QS-Teilnahme wird jährlich mit 60,00 € berechnet.
  • Die ausschließliche Teilnahme am Antibiotikamonitoring ohne QS-Teilnahme wird jährlich mit 60,00 € berechnet.
  • Bei im Audit festgestellten Mängeln mit Festlegung von Korrekturmaßnahmen und Umsetzungsnachweis wird eine Bearbeitungspauschale von 40,00 € je Auditbericht erhoben.
  • Spezielle Hygieneanforderungen des Betriebes an den Auditor werden aufwandsbezogen berechnet und müssen vorab beantragt werden.
  • Die Übernahme eines Betriebes von einem anderen Bündler infolge eines Bündlerwechsels bei einer bestehenden QS-Zulassung und die dadurch bedingte Auditübertragung wird mit einem Kostenbeitrag von einmalig 50,00 € berechnet.
  • Interne Stammdatenanpassungen (z.B. Betriebszusammenlegungen) werden mit 50,00 € berechnet.
  • Für die Durchführung einer Betriebsteilung (durch die Anmeldung weiterer VVVO-Nummern) und die dadurch bedingte Übertragung des Auditergebnisses und Freischaltung der Betriebsstätte wird einmalig ein Betrag von 120,00 € in Rechnung gestellt.
  • Bei der Bestellung eines Systemordners mit Formularen, Richtlinien und Register werden jeweils 25,00 € für die Ordner Schwein oder Rind berechnet, ein Kombi-Ordner aus beiden Bereichen kostet 30,00 €. Zudem werden die Versandkosten in Rechnung gestellt.
  • Für Verlängerungen der Zertifikatslaufzeit, einmalig um maximal drei Monate, wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € berechnet.
  • Eine Registrierung für den Einsatz von Altbrot oder Backwaren wird jährlich mit 150,00 € berechnet.
  • Entsteht im Rahmen der Auditierung für die Zertifizierungsstellen zusätzlicher, von der Norm abweichender Aufwand, z.B. zusätzliche Reisetätigkeit, Kontrollen nach weiteren Standards, mehrtägige Schweinefreiheit des Auditors o.ä., wird dieser dem Kunden gesondert und nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Bereich Tierhaltung - Geflügel
Kosten je VVVOZahlung
Erst-Audit250,00 €einmalig
Fortlaufende Jahresgebühr  
QS-Standard I (Prüfung alle 2 Jahre)210,00 €jährlich
QS-Standard II (Prüfung jährlich)260,00 €jährlich
QS-Standard III (Prüfung halbjährlich)410,00 €jährlich
  • Die Einstufung in den jeweiligen QS-Standard ist abhängig vom Ergebnis des QS-Audits.
  • Für Kombibetriebe mit mehreren Tierarten und Betriebe mit mehreren Betriebsstätten (VVVO-Nummern) wird für die zweite und jede weitere Tierart bzw. Betriebsstätte ein Rabatt von 50 %, bei identischen Auditterminen, auf die Systemgebühr für das Erst-Audit und die fortlaufenden Jahresgebühren gewährt.
  • Die fortlaufenden Jahresgebühren werden im Jahr nach dem Erstaudit erhoben.
  • Eine Kündigung der QS-Teilnahme ist jederzeit zu sofort oder unter Angabe eines Kündigungsdatums möglich. Bei Kündigungen, die bis zum 30.06. des laufenden Jahres in der Geschäftsstelle von IQ-Agrar eingehen und spätestens zum 01.07. wirksam werden, erfolgt keine Erhebung der Jahresgebühr. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss von Seiten des Kunden unterschrieben sein. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.
 Kosten je VVVOZahlung
Spotaudits (Prüfsystematik: Durchführung angekündigter Systemaudits)100,00 €jährlich

Zwischen den angekündigten regulären Audits finden zusätzlich unangekündigte, kostenpflichtige Spotaudis statt. Die Gebühr der Spotaudits ist entgegen der Jahresgebühr nicht rabattfähig.

 Kosten je VVVOZahlung
QS-Antibiotikamonitoring40,00 €jährlich

Die Gebühr ist entgegen der Jahresgebühr nicht rabattfähig.

 Kosten je VVVOZahlung
Teilnahme Regionalfenster70,00 €jährlich

Die Gebühr ist entgegen der Jahresgebühr nicht rabattfähig.

Sonstige Kosten:

  • Findet (bei Futter-Selbstmischern) eine Futtermittelprobenahme und -analyse statt, fallen einmalig Kosten in Höhe von 120,00 € an.
  • Die ausschließliche Teilnahme am Antibiotikamonitoring, für Betriebe, die nicht am QS-System teilnehmen, wird jährlich mit 60,00 € berechnet.
  • Bei im Audit festgestellten Mängeln mit Festlegung von Korrekturmaßnahmen und Umsetzungsnachweis wird eine Bearbeitungspauschale von 40,00 € je Auditbericht erhoben.
  • Spezielle Hygieneanforderungen des Betriebes an den Auditor werden aufwandsbezogen berechnet und müssen vorab beantragt werden.
  • Die Übernahme eines Betriebes von einem anderen Bündler infolge eines Bündlerwechsels bei einer bestehenden QS-Zulassung und die dadurch bedingte Auditübertragung wird mit einem Kostenbeitrag von einmalig 50,00 € berechnet.
  • Interne Stammdatenanpassungen (z.B. Betriebszusammenlegungen) werden mit 50,00 € berechnet.
  • Für die Durchführung einer Betriebsteilung (durch die Anmeldung weiterer VVVO-Nummern) und die dadurch bedingte Übertragung des Auditergebnisses und Freischaltung der Betriebsstätte wird einmalig ein Betrag von 100,00 € in Rechnung gestellt.
  • Bei der Bestellung eines Systemordners mit Formularen, Richtlinien und Register werden 25,00 € für den Ordner Geflügel berechnet. Zudem werden die Versandkosten in Rechnung gestellt.
  • Für Verlängerungen der Zertifikatslaufzeit, einmalig um maximal drei Monate, wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € berechnet.
  • Entsteht im Rahmen der Auditierung für die Zertifizierungsstellen zusätzlicher, von der Norm abweichender Aufwand, z.B. zusätzliche Reisetätigkeit, Kontrollen nach weiteren Standards, o.ä., wird dieser dem Kunden gesondert und nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Bereich Obst, Gemüse und Kartoffel
 Kosten je VVVOZahlung
Erst-Audit  
QS-Programm250,00 €einmalig
QS-GAP-Programm400,00 €einmalig
QS + GLOBALG.A.P.420,00 €einmalig
Fortlaufende Jahresgebühr  
QS-Standard I (Prüfung alle 3 Jahre)190,00 €jährlich
QS-Standard II (Prüfung alle 2 Jahre)230,00 €jährlich
QS-Standard III (Prüfung jährlich)270,00 €jährlich
QS-GAP (Prüfung jährlich)370,00 €jährlich
QS + GLOBALG.A.P. (Prüfung jährlich)420,00 €jährlich
GLOBALG.A.P. Anerkennung (Anerkennung der GLOBALG.A.P. Zertifizierung im QS-System)75,00 €jährlich
 Kosten je VVVOZahlung
QS-Sozialstandards (Prüfung in Kombination mit QS / QS-GAP Audit)100,00 €jährlich
Regionalfenster (Prüfung in Kombination mit QS / QS-GAP Audit)70,00 €jährlich
 Kosten je VVVOZahlung
Nur in Verbindung mit gleichzeitiger Auditierung nach QS oder QS-GAP  
Ausgegliederte Vermarktung110,00 €jährlich
Be- und Verarbeitung110,00 €jährlich
   
  • Die Einstufung in den jeweiligen QS-Standard ist abhängig vom Ergebnis des QS-Audits.
  • Die fortlaufenden Jahresgebühren werden erstmalig im Jahr nach dem Erstaudit erhoben.
  • Eine Kündigung der QS-, QS-GAP- oder QS + GLOBALG.A.P.-Teilnahme ist jederzeit zu sofort oder unter Angabe eines Kündigungsdatums möglich. Bei Kündigungen, die bis zum 30.06. des laufenden Jahres in der Geschäftsstelle von IQ-Agrar eingehen und spätestens zum 01.07. wirksam werden, erfolgt keine Erhebung der Jahresgebühr. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss von Seiten des Kunden unterschrieben sein. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.

Sonstige Kosten:

  • Rückstandsmonitoring – Untersuchung Obst/Gemüse jährlich 130,00 €
  • Rückstandsmonitoring – Untersuchung Kartoffeln jährlich 60,00 €
  • Die entstehenden Kosten für die Untersuchung auf Quarantänekrankheiten sind in der Gebührenaufstellung nicht enthalten und werden ggf. zusätzlich berechnet.
  • Die Bearbeitung im Audit festgestellter Mängel und deren Beseitigungsnachweis werden einmalig mit 40,00 € je Auditbericht berechnet.
  • Die Übernahme eines Betriebes von einem anderen Bündler infolge eines Bündlerwechsels bei einer bestehenden QS-, QS-GAP- und QS + GLOBALG.A.P.-Zulassung und die dadurch bedingte Auditübertragung wird mit einem Kostenbeitrag von einmalig 50,00 € berechnet.
  • Interne Stammdatenanpassungen (z.B. Betriebszusammenlegungen) werden mit 50,00 € berechnet.
  • Für die Durchführung einer Betriebsteilung (durch die Anmeldung weiterer OGK-Nummern) und die dadurch bedingte Übertragung des Auditergebnisses und Freischaltung der Betriebsstätte wird einmalig ein Betrag von 120,00 € in Rechnung gestellt.
  • Bei der Bestellung eines Systemordners mit Formularen, Richtlinien und Register werden 30,00 € für den Bereich Obst, Gemüse und Kartoffel berechnet. Zudem werden die Versandkosten in Rechnung gestellt.
  • Entsteht im Rahmen der Auditierung für die Zertifizierungsstellen zusätzlicher, von der Norm abweichender Aufwand, z.B. zusätzliche Reisetätigkeit, Kontrollen nach weiteren Standards, o.ä., wird dieser dem Kunden gesondert und nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Bereich Tiertransport
 Kosten je VVVOZahlung
Erst-Audit250,00 €einmalig
Fortlaufende Jahresgebühr  
QS-Standard I (Prüfung alle 3 Jahre)190,00 €jährlich
QS-Standard II (Prüfung alle 2 Jahre)225,00 €jährlich
QS-Standard III (Prüfung jährlich)260,00 €jährlich
  • Die Einstufung in den jeweiligen QS-Standard ist abhängig vom Ergebnis des QS-Audits.
  • Die fortlaufenden Jahresgebühren werden erstmalig im Jahr nach dem Erstaudit erhoben.
  • Eine Kündigung der QS-Teilnahme ist jederzeit zu sofort oder unter Angabe eines Kündigungsdatums möglich. Bei Kündigungen, die bis zum 30.06. des laufenden Jahres in der Geschäftsstelle von IQ-Agrar eingehen und spätestens zum 01.07. wirksam werden, erfolgt keine Erhebung der Jahresgebühr. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss von Seiten des Kunden unterschrieben sein. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.

Sonstige Kosten:

  • Die Bearbeitung im Audit festgestellter Mängel und deren Beseitigungsnachweis werden einmalig mit 40,00 € je Auditbericht berechnet.
  • Interne Stammdatenanpassungen (z.B. Betriebszusammenlegungen) werden mit 50,00 € berechnet.
  • Für die Durchführung einer Betriebsteilung (durch die Anmeldung weiterer VVVO-Nummern) und die dadurch bedingte Übertragung des Auditergebnisses und Freischaltung der Betriebsstätte wird einmalig ein Betrag von 120,00 € in Rechnung gestellt.
  • Entsteht im Rahmen der Auditierung für die Zertifizierungsstellen zusätzlicher, von der Norm abweichender Aufwand, z.B. zusätzliche Reisetätigkeit, Kontrollen nach weiteren Standards, o.ä., wird dieser dem Kunden gesondert und nach Aufwand in Rechnung gestellt.

IQ-Agrar App

Kontakt

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Iburger Straße 225
49082 Osnabrück

Tel.: 0541 600288-80
Fax: 0541 600288-90
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