Initiative Tierwohl

Im Jahr 2015 startete die von Landwirten und Verbrauchern erwartete Initiative Tierwohl (ITW). In dieser Initiative setzen sich Unternehmen und Verbände der Landwirtschaft, der Fleischwirtschaft und des Lebensmitteleinzelhandels gemeinsam für eine tiergerechtere und nachhaltigere Fleischerzeugung ein. Als ITW-Bündler organisiert IQ-Agrar die Teilnahme der Landwirte vom Registrierungsverfahren bis zur Auditierung. Daneben gehört es zu den Aufgaben, die Landwirte im Vorfeld über die Inhalte und Umsetzung der Teilnahme an der Initiative zu informieren.

Lebensmittelketten

€/Jahr

IQ-Agrar – Bündler für die Initiative Tierwohl

  • Bündler für die Inititative Tierwohl der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH
  • Stammdatenpflege
  • Meldungen von Tierbestandsbewegungen im IQ-Agrar PORTAL
  • Marktneutralität
  • Kompetente Auditvorbereitung
  • Kostenvorteile bei der Auditierung

Aktuelles

ITW Rind ab 2025: Weiterführung des Programms beschlossen!

Die ITW Rind wird zunächst mit den aktuellen Anforderungen bis zum 31. Dezember 2025 weitergeführt. Zum Jahr 2026 wird es voraussichtlich eine Revision der Kriterien geben.

Das Anmeldeverfahren für Rindermäster beginnt am 2. Dezember 2024 und ist kontinuierlich möglich. Die Betriebe dürfen als frühestmöglichen Umsetzungszeitpunkt den 1. Januar 2025 wählen.

Bei bereits teilnehmenden Betrieben kann zum Übergang in die neue Runde ein Kombiaudit durchgeführt werden. Das letzte Bestätigungsaudit wird dabei gleichzeitig mit dem neuen Programmaudit erfolgen. Dazu sollte ein Umsetzungszeitpunkt gewählt werden, der maximal 3 Monate vor dem individuellen Zulassungsende liegt.

Wenn die Teilnahme an der ITW weitergeführt werden soll, müssen vollständig ausgefüllte Anmeldeunterlagen an IQ-Agrar gesendet werden.

Gehen keine Anmeldeunterlagen bis zum betriebsindividuellen Zulassungsende ein, erfolgt fristgerecht ein abschließendes Bestätigungsaudit und die Teilnahme endet mit dem letzten Tag der bestehenden Zulassung.

Die Anmeldeunterlagen für die neue Registrierungsphase finden Sie hier.

Haben Sie hierzu Fragen, kontaktieren Sie uns gerne.

11. November 2024

ITW: Neue Registrierungsphase Ferkelaufzucht im November 2024

Ferkelaufzüchter haben im November 2024 erneut die Möglichkeit, sich zur Initiative Tierwohl anzumelden, wenn Sie bisher noch keine Teilnehmer waren. Die Anmeldungen sind ab dem 04. November 2024 möglich. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Anmeldung müssen uns die Anmeldeunterlagen bis zum 02. Dezember 2024 vorliegen.

Betriebe können sich mit dem frühestmöglichen Umsetzungszeitpunkt 01. Januar 2025 und dem spätestmöglichen Umsetzungszeitpunkt 30. September 2025 zur Teilnahme anmelden. Die Laufzeit der Teilnahme ist unbegrenzt und verlängert sich mit jedem bestandenen Programmaudit um ein Jahr.

Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgeltes ist die Lieferung der aufgezogenen Ferkel an einen ITW-Mäster.

Die Anmeldeunterlagen für die neue Registrierungsphase finden Sie hier.

Haben Sie hierzu Fragen, kontaktieren Sie uns gerne.

11. Oktober 2024

Initiative Tierwohl ab 2025 – Schweinemäster können vorübergehend pausieren   ​

Für Schweinemastbetriebe besteht in dem Zeitraum vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2025 die Möglichkeit, die Teilnahme an der Initiative Tierwohl vorübergehend auszusetzen. Damit kann auf Verzögerungen in der Umsetzung des Kriteriums Buchtenstrukturierung reagiert werden.

Die ITW-Anforderungen müssen während der Pausierung nicht eingehalten werden, weshalb die Auditierung ebenfalls für den gewählten Zeitraum ausgesetzt wird. Hierbei sollte beachtet werden, dass der Betrieb während der Pausierung keine ITW-Lieferberechtigung besitzt und entsprechend keine ITW-Tiere vermarktet werden können.

Vor dem Aussetzen der Teilnahme muss kein abschließendes Programmaudit durchgeführt werden. Sollte jedoch Unsicherheit bestehen, ob die Teilnahme nach der Pause fortgesetzt werden soll, empfiehlt die ITW dringend, die bisherige Teilnahme über ein (zusätzliches) Programmaudit abzusichern. Wird die Teilnahme nach Beginn der Pause beendet, liegt ansonsten eine Abmeldung ohne Abschlussaudit vor, welche sanktioniert wird.

Die Wiederaufnahme der Teilnahme muss bis zum 30. Juni 2025 bei uns gemeldet werden. Mit der Beendigung der Pause muss für den Betrieb ein neuer Umsetzungszeitpunkt festgelegt und ein neues Programmaudit durchgeführt werden. Der späteste Umsetzungszeitpunkt ist dabei der 01. Juli 2025. Ist der Umbau bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, ist eine Abmeldung notwendig. In diesem Fall muss jedoch ein abschließendes Programmaudit durchgeführt werden.

Haben Sie hierzu Fragen, kontaktieren Sie uns gerne.

19. September 2024

Initiative Tierwohl ab 2025 – Schwein

Ab 2025 wird die Revision des Kriterienkatalogs wirksam, mit der das Programm der ITW die Anforderungen der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung der Stufe „Stall plus Platz“ umsetzt.

Schweinemast

Für die Schweinemast gibt es im Wesentlichen folgende Anpassungen der Kriterien:

  • Das Platzangebot wird auf 12,5% mehr Platz erhöht
  • Buchtenstrukturierung: Es müssen mindestens drei von neun vorgegebenen Elemente in jeder Bucht umgesetzt werden

Außerdem gilt für Betriebe, die ausschließlich ITW-Ferkel beziehen, ab dem 01. April 2025 eine höhere Preisempfehlung pro Mastschwein.

Wichtig: Die neuen Kriterien werden schrittweise implementiert. Sie müssen für alle Tiere umgesetzt werden, die ab Januar 2025 neu eingestallt werden. Spätestens bis zum 1. April 2025 müssen die Kriterien dann für alle Tiere eingehalten werden.

Sauenhaltung und Ferkelaufzucht

Bei den Anforderungen an die Sauenhaltung kommt im Zuge der Teilnahmemöglichkeit ausländischer Betriebe das Kriterium „Ferkelkastration“ hinzu. Dieses Kriterium wird bereits ab Januar 2025 im Audit geprüft. Für die Ferkelaufzucht bleiben die Kriterien zunächst unverändert.

Ab 2027 soll die Ferkelerzeugung in die Marktlösung überführt werden. Bis dahin wird der Ferkelfonds weitergeführt. Für den Ausbau der Nämlichkeit wird das Tierwohlentgelt bei der Ferkelerzeugung ab 2025 noch weiter differenziert:

Ab dem 01. Januar 2025 erhalten alle teilnehmenden Ferkelaufzüchter, die an einen ITW-Mäster liefern, 4,50 € pro Ferkel. Bestandsferkelaufzüchter erhalten für Ferkel, die an einen Nicht-ITW-Mäster geliefert werden, 2,50 €. Nämliche Ferkelaufzüchter (die seit November 2022 an der ITW teilnehmen) erhalten für Ferkel, die an einen Nicht-ITW-Mäster verkauft werden, kein Entgelt.

Die Preisempfehlung für die Sauenhaltung liegt weiterhin bei 1,80 € je abgesetztem Ferkel. Das Tierwohlentgelt wird wie gehabt vom abnehmenden Ferkelaufzüchter an den Sauenhalter weitergegeben und ist bereits in dem Entgelt der Ferkelaufzüchter enthalten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Handbüchern sowie Erläuterungen im Downloadbereich.

Haben Sie hierzu Fragen, kontaktieren Sie uns gerne.

10. Juli 2024

ITW- Fortbildungsveranstaltungen

Teilnehmer der Initiative Tierwohl müssen in der neuen Programmphase 2021-2023 einen Nachweis für das neue Kriterium „Fortbildung“ erbringen. Für den Erhalt eines Nachweises bieten wir Schweinehaltern einschlägige, fachspezifische Fortbildungsveranstaltungen online über Zoom an. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

01. Januar 2022

ITW: Gesetzliches Beschäftigungsmaterial

Anforderungen an Beschäftigungsmaterial in der ITW

Mit den Änderungen der Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung ändern sich auch die Anforderungen der Initiative Tierwohl an das Beschäftigungsmaterial. In den Kriterienkatalogen der ITW steht dem ITW-Raufutter das gesetzlich geforderte Beschäftigungsmaterial gegenüber: „Das Raufutter muss ein anderes Material sein als das gesetzlich geforderte Beschäftigungsmaterial (z.B. Stroh und Heu; verschiedene Strohsorten gelten als ein Material). Zudem müssen das Raufutter und das Beschäftigungsmaterial getrennt (z.B. nicht über gemeinsame Raufe für Heu und Stroh) angeboten werden.“

Dementsprechend gelten für das Beschäftigungsmaterial im Rahmen der ITW (abweichend von den Anforderungen im QS-System) die gesetzlichen Anforderungen. Die Erläuterungen wurden dementsprechend umfassend ergänzt:

Erläuterungen zum Kriterienkatalog Schweinemast (2021-2023)
Erläuterungen zum Kriterienkatalog Ferkelaufzucht (2021-2023)
Erläuterungen zum Kriterienkatalog Sauenhaltung (2021-2023)

Die Erläuterungen sind seit dem 1. Januar 2022 gültig. Dazu folgender Hinweis: die Bewertung des Beschäftigungsmaterials läuft unter dem Basiskriterium 3.2.14. Dies bedeutet, dass die Vereinbarung einer Korrekturmaßnahme möglich ist, sollte es geringfügige Abweichungen beim Beschäftigungsmaterial geben.

Haben Sie hierzu Fragen, kontaktieren Sie uns gerne.

01. Januar 2022

Umgang mit Leerständen im QS- und ITW-System über einen längeren Zeitraum

Die aktuellen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen beeinflussen auch die Schweinehalter in Ihren weiteren betrieblichen Ausrichtungen. Bei einer betrieblichen Umstrukturierung sind viele Details zu beachten und viele Änderungen zu melden. Falls eine längere Leerstandszeit geplant ist, sollten Sie sich im Vorfeld um einige Angelegenheiten kümmern. Häufig steht bei dieser Informationskette der Bündler für das QS- oder ITW-System nicht an erster Stelle, dabei ist es enorm wichtig, sich an diesen zu wenden. Wir erklären warum:

ITW-System
Lange Leerstände oder sogar eine mögliche Aufgabe der Schweinehaltung führen bei der Teilnahme an der Initiative Tierwohl immer wieder zu Problemen. Jeder Betrieb, der die Teilnahme an der ITW beendet, benötigt ein abschließendes Bestätigungsaudit. Wenn die Frage im Raum steht, ob nach einem Leerstand überhaupt wieder Tiere eingestallt werden, ist ein vorsorgliches Audit ratsam. Häufig kann das ohnehin anstehende Bestätigungsaudit dafür frühzeitig herangezogen werden. Eine Auditierung kann jedoch nur erfolgen, solange Tiere im Stall sind. Melden Sie sich daher zeitnah vor der letzten Ausstallung bei Ihrem Bündler, um den weiteren Verlauf zu besprechen.

QS-System
Im QS-System ist die Meldung eines Leerstands von großer Bedeutung für das verpflichtende Salmonellenmonitoring. Um möglicherweise drohende Liefersperren zu verhindern, sollte der Leerstand umgehend nach Wiederaufstallung bei dem Bündler gemeldet werden. Die Meldung bewirkt bei der Quartalskategorisierung eine Verlängerung des Beprobungszeitraums (auf max. 5 Quartale). Ein Leerstand umfasst min. 30 Tage, bis maximal 6 Monate und kann nur einmal innerhalb von zwölf Monaten gemeldet werden. Die Teilnahme am QS-System bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen. Unabhängig von dem gemeldeten Leerstand muss für die Salmonellenkategorisierung das betriebsindividuelle Probensoll erfüllt werden, welches Sie den Quartalsinformationen des Bündlers entnehmen können. Ist das aktuelle Probensoll nicht erreicht, müssen weitere Maßnahmen – wie bspw. die Blutprobenziehung vor der nächsten Vermarktung – ergriffen werden.
Ist im Vorfeld absehbar, dass ein Standort länger als 6 Monate keine Mastschweine halten wird, kann über eine vorrübergehende Abmeldung vom QS-System nachgedacht werden. Dies sollte jedoch immer betriebsindividuell und in Absprache mit dem Bündler beurteilt werden.

Haben Sie hierzu Fragen, kontaktieren Sie uns gerne.

22. April 2022

ITW Rind

Kriterien und Dokumente

In der Initiative Tierwohl Rind können Rindermäster, Kälbermäster und Milchviehhalter (letztere nur in Bezug auf Fleischproduktion: Schlachtkühe) teilnehmen. In dem vorgesehenen Marktmodell kann eine Nämlichkeit ab der Mast gewährleistet werden. Die Finanzierung erfolgt entlang der Wertschöpfungskette vom Lebensmitteleinzelhandel/Gastronomie über die Fleischwirtschaft.

Anbei finden Sie alle wichtigen Unterlagen zu den Kriterien und einer Teilnahme:

Rindermast

Kälbermast

Milchviehhaltung

Haben Sie hierzu Fragen, kontaktieren Sie uns gerne.

25. Februar 2022

ITW 2024: Anmeldephase hat begonnen!

Die Initiative Tierwohl (ITW) setzt ihr Programm 2024 fort. Anmeldungen für die Programmphase 2024 sind ab jetzt möglich! Alle Informationen zur neuen Runde finden Sie hier.

Haben Sie hierzu Fragen, kontaktieren Sie uns gerne.

01. September 2023

IQ-Agrar App

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