Neues Niedersächsisches Biosicherheitskonzept
Nachbesserungen in Schweinehaltungen erforderlich
L P D – „Nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest ASP Anfang Juli 2022 in einem Sauenbetrieb im Landkreis Emsland gilt es nun, die Krise aufzuarbeiten und weitere Aus-brüche der Tierseuche in Schweinehaltungen zu verhindern“, sagt Georg Meiners, Vorsitzender des Tierseuchen-Ausschusses im Landvolk Niedersachsen, anlässlich des jetzt aktua-lisierten Niedersächsischen Biosicherheitskonzepts. „Der wirtschaftliche Schaden des Aus-bruchs und der Folgen wird auf zehn bis 15 Millionen Euro geschätzt“, so Meiners.
Das effektivste Mittel gegen den Eintrag der ASP in Schweine haltende Betriebe ist die Abschirmung des Bestandes vor dem Virus durch Biosicherheitsmaßnahmen. Durch das neue Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (EU) stehen Tierhalter, aber auch Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. Diese Anforderungen nach EU-Recht implizieren ein betriebsindividuelles Biosicherheitskonzept, in dem die verantwortlichen Nutztierhalter Maßnahmen zur Verhinderung des Eintrags von Tierseuchenerregern schriftlich fixieren müssen.
„Im Seuchenfall sind die Leistungen der Tierseuchenkasse und der EU abhängig von der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Somit wird auch die Biosicherheit zukünftig bei der Leis-tungsgewährung eine größere Rolle spielen müssen“, betont Dr. Ursula Gerdes, Geschäfts-führerin der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (Nds. TSK) und verweist dabei auf die geltende Rechtslage. In den Aufgabenbereich der Tierärzteschaft fallen insbesondere Beratungen des Tierhalters zum Schutz vor biologischen Gefahren und anderen Tiergesundheitsaspekten, die im Rahmen von Tiergesundheitsbesuchen erfolgen sollen. Vor diesem Hinter-grund ist seitens der Nds. TSK eine Beihilfe für Beratungen zur Biosicherheit geplant.
Dass in Sachen Biosicherheit in niedersächsischen Schweinehaltungen noch Luft nach oben ist, haben Ergebnisse einer Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover gezeigt. Darauf-hin wurde auf Initiative der Nds. TSK und des Landvolks bereits im November 2021 die „Arbeitsgruppe (AG) Biosicherheit in Schweinehaltungen“ mit maßgeblichen Akteuren (Behörden, Verbände, Bündler, Wissenschaft, Beratung, Qualitätssicherung etc.) gegründet. „Ziel der Arbeitsgruppe war es, eine Arbeitshilfe für Tierhalter, Tierärzte und Behörden zu schaffen, die das anzuwendende EU-Recht in Form eines betriebsindividuellen Biosicher-heitskonzeptes abbildet“, beschreibt Dr. Wiebke Scheer, Referentin für Veterinärwesen beim Landvolk, die Intention.
Die Arbeitshilfe trägt den Namen „Niedersächsisches Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“ (kurz: Niedersächsisches Biosicherheitskonzept) und steht aktuell zum Download auf den folgenden Homepages zur Verfügung: https://landvolk.net/ und https://www.ndstsk.de/.
Die Biosicherheitsanforderungen des EU-Rechts betreffen alle Nutztierhalter. Das Niedersächsische Biosicherheitskonzept soll daher zeitnah auch für die Tierarten Geflügel und Rind weiterentwickelt werden.
Die jeweils aktuellen Fassungen der Dokumente des Nds. Biosicherheitskonzepts können Sie auf der Homepage der Tierseuchenkasse Niedersachsen abrufen: Niedersächsische Tierseuchenkasse (ndstsk.de)
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