Tierbestandsbewegung
Teilnehmende Sauenhalter und Ferkelaufzuchtbetriebe müssen bis zum 10. Tag nach Quartalsende ihre Tierbestandsänderungen für das abgelaufene Quartal melden.
NEU seit 2018
Für Schweine- und Geflügelmäster entfällt seit dem 01.01.2018 die Meldepflicht über die Anzahl der zur Schlachtung abgegebenen Tiere. Grundlage der Auszahlung des Tierwohlentgelts ist allein die Mengenmeldung des Schlachtbetriebs. Im Audit werden bei Mastbetrieben die Kontoauszüge der Initiative Tierwohl mit den Gegebenheiten auf dem Betrieb, dem Bestandsregister bzw. der Stallkarte und den Schlachtergebnismeldungen auf Plausibilität überprüft.
Meldeverfahren
IQ-Agrar bietet im Rahmen der Initiative Tierwohl zwei Meldungsverfahren der Tierbestandsbewegung an:
1) Manuelle Meldung über das Meldeformular
Die manuelle Meldung der Tierbestandsbewegungen erfolgt über das Formular „Meldung Tierbestandsbewegung Schweinehaltung“. Bitte übermitteln Sie uns dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail.
Achtung: Für die Bearbeitung der Meldung entstehen Kosten in Höhe von 10,- € je Meldebogen.
2) Elektronische Meldung
Sie können Ihre Tierbestandsmeldungen sicher, unkompliziert und kostenfrei elektronisch im IQ-Agrar PORTAL vornehmen. Die Zugangsdaten werden nach bestandenem Audit an die Betriebe versandt. Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss jeden Kalenderquartals eine Erinnerung zur Meldung der Tierbewegung per E-Mail.
Nach Erhalt Ihrer Zugangsdaten können Sie unter https://portal.iq-agrar.de/ Ihre Tierbestandsbewegungen erfassen.
FAQ
IQ-Agrar ist der Bündler für folgende Programme der Initiative Tierwohl:
- ITW-Schwein
- ITW-Geflügel
- ITW-Rind
Informations- und Anmeldedokumente dazu finden Sie hier.
Wenn Sie bereits Zugangsdaten für das IQ-Agrar PORTAL haben (für die Schlachtdatenauswertung), können Sie dort auch Ihre Tierbestandsbewegungen melden, Sie benötigen keine extra Zugangsdaten. Ansonsten bekommen Sie Zugangsdaten nach der erfolgreichen Auditierung automatisch von uns zugeschickt. Wenn Ihnen diese nicht mehr vorliegen, fordern Sie bitte telefonisch oder per Mail Ihre Zugangsdaten erneut an.
Die Zugangsdaten zum IQ-Agrar PORTAL erhalten Sie rund 1-2 Wochen nach Ihrem ersten ITW-Audit. Im IQ-Agrar PORTAL können Sie dann unter anderem Ihren ITW-Status einsehen und Tierbestandsbewegungen melden.
Kontakt
IQ-Agrar Service GmbH
Iburger Straße 225
49082 Osnabrück
Tel.: 0541 600288-80
Fax: 0541 600288-90
E-Mail: info@iq-agrar.de
Geschäftszeiten
Montag – Donnerstag
08:30 Uhr – 12:00 Uhr
13:00 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag
08:30 Uhr – 14:00 Uhr